NSpa 150white

  • slide1.jpg
  • slide2.jpg
  • slide3.jpg
  • slide4.jpg

Jugendliche mit Fischerprüfung

Berechtigung für über 14-jährige

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung bestanden haben erhalten einen Fischereischein (nicht Jugend- fischereischein!). Dieser Fischereischein berechtigt für das Angeln mit zwei Handangeln (vgl. Art. 58 BayFiG).